Änderungen im Niedersächsischen Jagdgesetz: § 24 NJagdG
Mit der Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wurden zahlreiche Anpassungen in § 24 vorgenommen. Diese betreffen unter anderem die Nutzung von Nachtsicht- und Nachtzieltechnik für die Jagd auf Schwarzwild sowie die Voraussetzungen für den Einsatz von Fanggeräten. Neu ist die Verpflichtung zum Schießübungsnachweis für Gesellschaftsjagden, der nicht älter als ein Jahr sein darf. Zudem wurden die Vorschriften zur Bejagung nach Wildaussetzung sowie Sonderregelungen für Menschen mit Behinderungen erweitert.
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